Kostenerstattung:


Die Kosten für eine Implantat Versorgung können je nach Anzahl der Implantate sowie Aufwand der Behandlung variieren. Nach einer eingehenden Beratung wird ein Heil- und Kostenplan für Sie erstellt. Diesen müssen Sie vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel nur einen Teil der Kosten, und zwar einen festgelegten Festzuschuss 

 

 


Eine vollständige Kostenerstattung? Ist dies möglich?


Eine vollständige Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkassen erfolgt in der Regel nur in seltenen Fällen. Nähere Informationen erhalten Sie diesbezüglich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Bitte informieren Sie sich dort eingehend vor Beginn der Behandlung.

Bei privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen gelten unterschiedliche Regelungen. Auch hier empfehlen wir eine vorherige Information bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. 



Kostenplan und Beantragung?

Wir helfen Ihnen gerne!